Dienstag, 6. Juli 2021
Aufgrund der positiven Entwicklung der epidemischen Lage und des Fortschritts bei der Impfung sowie aufgrund der Stellungnahmen der Kantone, der Sozialpartner und weiterer Vernehmlassungsteilnehmenden hat der Bundesrat einen Öffnungsschritt beschlossen, der umfangreicher ausfällt als in der Konsultation vorgeschlagen. Die Regeln werden vereinheitlicht und vereinfacht und die Covid-19-Verordnung besondere Lage umfassend revidiert.
Maskenpflicht im Freien wird aufgehoben
Im öffentlichen Verkehr gelten als Aussenräume sämtliche Orte, die mindestens zweiseitig grossflächige Öffnungen aufweisen, wie Perronanlagen (auch unterirdisch), Haltestellen, Unter- und Überführungen oder Hallen und Ladenpassagen
Maskenpflicht an der Arbeit und in der Sekundarschule II wird aufgehoben
Homeoffice-Pflicht wird durch Empfehlung ersetzt
Präsenzunterricht ohne Beschränkungen
Kapazitäten können voll genutzt werden
Restaurants: Gruppengrösse pro Tisch unbeschränkt
Diskotheken und Tanzlokale können wieder öffnen
Veranstaltungen mit Zertifikat: Ohne Maske, ohne Beschränkungen
Veranstaltungen ohne Zertifikat
Private Veranstaltungen: innen 30, aussen 50
Sport- und Kultur: ohne Maske
Verlängerung der Schutzdauer der Impfung auf 12 Monate
Selbsttests auch in Drogerien und im Detailhandel
Einreise in die Schweiz wird erleichtert
Einreise aus einem Land mit einer besorgniserregenden Virusvariante
Internationale Kompatibilität des Covid-Zertifikats
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