Mittwoch, 25. November 2020
An die Mitglieder der ASCO Schweiz
November 2020
Liebe Nachtgastronomen
Der Bundesrat hat am 29.Oktober.2020 weitere Massnahmen beschlossen. Diese umfassen zusätzliche Einschränkungen für private Veranstaltungen und die Arbeitswelt, die Erweiterung der Maskenpflicht sowie die Schliessung von Clubs und dem Verbot von Tanzveranstaltungen.
Wir haben die Beschlüsse für Sie
zusammengefasst. Gerne weisen wir Sie auf die kantonalen Webseiten für Covid-19
Massnahmen hin. Die Massnahmen sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich
geregelt.
Unter folgendem Link finden Sie alle Wirtschaftspolitische und steuerliche Massnahmen jedes Kantons - Link
Corona-Entschädigung für Selbständige und Gesellschafter: Anmeldung ab
sofort möglich
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. November 2020 die
entsprechenden Verordnungsänderungen verabschiedet. Die neue Regelung tritt
rückwirkend auf den
17. September 2020 in Kraft und ist befristet auf den 30. Juni 2021.
Wer die
folgenden Voraussetzungen erfüllt, kann ab sofort bei seiner Ausgleichskasse
Corona-Entschädigung beantragen:
Nachfolgend findet Ihr ein kurzes Berechnungsbeispiel:
Umsatz 2015
1'200
Umsatz 2016
1'250
Umsatz 2017
1'150
Umsatz 2018
1'300
Umsatz 2019
1'100
Total
massgebender Umsatz 6'000
Durchschnittlicher
Umsatz p.M. 100
Umsatz Oktober 2020 60 40% Nein
Umsatz November 2020 - Betriebsferien 0 100% Nein
Umsatz Dezember 2020 45 55% Ja
Umsatz Januar 2021 45 55% Ja
Umsatz Februar 2021 46 54% Nein
Kurzarbeit und Voranmeldefrist (Sofort anmelden – falls noch nicht gemacht)
Normalerweise gilt bei der KAE eine Voranmeldefrist von 10 Tagen. Wenn die Massnahmen kurzfristig verhängt werden, und die Betriebe daher nicht in der Lage sind, die Kurzarbeit 0 Tage im Voraus anzumelden, kann die Voranmeldefrist verkürzt oder gar darauf verzichtet werden.
Es gelten folgende Regelungen (Tage = Kalendertage)
Rückzahlung der SUISA Gebühren
Die SUISA ist bereit, den Betrieben infolge der
Coronakrise bestimmte Urheberrechtsvergütungen zurückzuzahlen.
GT H (Tanz und Unterhaltung im Gastgewerbe): Der Nachlass für die Dauer der Betriebsschliessungen wird nur teilweise in Reduktion gebracht.
GT 3a (Hintergrundmusik): Wenn keine Mitarbeiter*innen im Betrieb waren und keine Nutzung stattfand, erfolgt eine Rückzahlung für die vollen Kalendermonate.
Covid-19 Härtefallmassnahmen
Ein Unternehmen gilt als Härtefall, wenn es im
Vergleich zu den Vorjahren 40% Umsatz verloren hat. Welche Branchen von dieser
Regelung profitieren können, ist noch nicht restlos geklärt. Die konkrete
Ausgestaltung der Härtefallhilfen liegt in der Zuständigkeit der Kantone.
Corona Nothilfe für
Kulturschaffende
Die Soforthilfe ist
nur für folgende Personen vorgesehen:
Personen die
Versicherungsleistungen während
des zweiten Lockdowns
Klärt mit eurer Versicherung ab, ob es im Falle eines
zweiten Lockdowns eine Versicherungsdeckung vorgesehen ist. Vor allem bei
denen, die beim ersten Lockdown von einer Versicherungsdeckung profitiert
haben, ist die Chance hoch, dass dies auch bei einem zweiten Lockdown der Fall
sein wird.
Mietzinsreduktion
Leider können wir betreffend Mietzinsreduktion noch
keine definitive Aussage machen. Der endgültige Entscheid wird frühestens in
der Februarsession gefällt.
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