Freitag, 29. Januar 2021
Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 13. Januar 2021 die Schweizer Bevölkerung über die Erneuerungen des Härtefallprogramms informiert. Nachstehend finden Sie die wirtschaftlichen bzw. finanziellen Unterstützungshilfen.
Der Bundesrat hat am 13. Januar 2021 die Bedingungen gelockert, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Härtefallhilfe zu erhalten.
Die Änderungen wurden im Austausch mit den Kantonen erarbeitet. So unterstützt der Bund die Kantone bei der raschen Umsetzung ihrer Programme. Die wichtigsten Punkte:
Zudem wird der Bundesrat im Sinne einer
Eventualplanung prüfen, ob es sinnvoll wäre, die Covid-Solidarbürgschaften im
Falle einer dritten Welle mit einer starken Verschlechterung der Wirtschaftslage
zur Sicherung der Liquidität und zur Stützung der Wirtschaft zu reaktivieren,
und wie ein solches Programm auszugestalten wäre.
Um den Aufschwung nach der Krise zu unterstützen,
verfügt der Bund über eine Reihe von Instrumenten, etwa arbeitsmarktliche
Massnahmen oder diverse Programme zur Innovationsförderung.
Wo können Sie ein Gesuch für Härtefallhilfe einreichen?
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