Freitag, 28. Mai 2021
Ab Montag, 31. Mai, werden nachstehende Öffnungsschritte erfolgen:
Publikumsveranstaltungen: innen 100, aussen 300 Personen
Restaurants: auch Innenräume wieder offen, draussen 6er-Tische
Amateursport: Grössere Gruppen, Wettkämpfe mit Publikum
Laienkultur: Grössere Gruppen möglich
Homeoffice: Keine Homeoffice-Pflicht für Betriebe, die regelmässig testen
Quarantäne: Keine Quarantäne für Geimpfte und Genesene
Ein weiterer Öffnungsschritt vor dem Sommer
Grossveranstaltungen mit über 1'000 Personen
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung auch entschieden,
wann und in welcher Form Grossveranstaltungen wieder stattfinden
können.
Der Öffnungsplan sieht weiterhin drei Schritte vor:
1. Schritt: Pilotveranstaltungen ab dem 1. Juni 2021
2. Schritt: Grossveranstaltungen ab dem 1. Juli 2021
3. Schritt: Grossveranstaltungen ab dem 20. August 2021 mit 10'000 Personen
Schutzschirm: Franchise und Selbstbehalt reduziert
Um die Durchführung von Anlässen mit überkantonaler Bedeutung zu
unterstützen, hat das Parlament in der Frühlingsession 2021 mit dem
neuen Art. 11a im Covid-19-Gesetz einen «Schutzschirm» für die Veranstaltungsbranche eingeführt.
Damit können Publikumsanlässe geplant werden, noch bevor klar ist, ob die epidemiologische Lage eine Durchführung erlaubt.
Fach- und Publikumsmessen
Die Kapazitätsbeschränkungen für die Durchführung von grossen Fach- und Publikumsmessen sollen neu analog den Kapazitätsbeschränkungen von Einkaufszentren festgelegt werden.
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