Dienstag, 7. Juli 2020
Der Bundesrat hat diverse neue Entscheide bekanntgegeben. Gerne
informieren wir Sie nachstehend über diese neuesten Regelungen:
Corona-Erwerbsersatz für
Selbständigerwerbende wird bis 16.September 2020 verlängert | Inhaber von AG und GmbH im Veranstaltungsbereich erhalten Corona-Erwerbsersatz
Seit dem
6. Juni 2020 sind keine Betriebsschliessungen mehr in Kraft und das Verbot von
Veranstaltungen wurde schrittweise gelockert. Gegenwärtig sind nur noch
Veranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen landesweit verboten.
Selbständigerwerbende, die davon betroffen sind, haben gegenwärtig noch
Anspruch auf den Corona-Erwerbsersatz. Für alle anderen ist dieser Anspruch am
16. Mai 2020 oder Anfang Juni 2020 ausgelaufen.
Obwohl die Einschränkungen gelockert wurden, leiden immer noch viele Betriebe unter Einbussen. Unter diesen Umständen erachtet es der Bundesrat als gerechtfertigt, diesen Selbständigerwerbenden weiterhin zu helfen. Die Betroffenen brauchen keine besonderen Schritte zu unternehmen, die AHV-Ausgleichskassen nehmen die Auszahlung ihres Corona-Erwerbsersatzes wieder auf.
Der Bundesrat hat zudem beschlossen, den Kreis der Berechtigten zu erweitern, die diesen Erwerbsersatz beanspruchen können. Die Inhaber von AG oder GmbH, die in ihrer eigenen Firma angestellt sind und im Veranstaltungsbereich arbeiten, erhalten die Leistung ebenfalls. Seit dem 1. Juni 2020 haben sie keinen Anspruch mehr auf die Kurzarbeitsentschädigung der Arbeitslosenversicherung, obwohl der Veranstaltungsbereich weiterhin stark von der COVID-19-Krise betroffen ist. Diese Personen werden durch den bundesrätlichen Entscheid nun gleich behandelt wie die indirekt von den Massnahmen gegen das Corona-Virus betroffenen Selbständigerwerbenden.
Dem
Veranstaltungsbereich sollten insbesondere folgende Betriebe zugeordnet werden:
Clubs, Diskotheken und Lokale, welche mitunter Konzerte durchführen. Der Anspruch ist
bei der AHV-Ausgleichskasse anzumelden.
Kurzarbeitsentschädigung:
Verlängerung der Bezugsdauer auf 18 Monate
Um einem
weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, hat der Bundesrat
beschlossen, die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitszeitentschädigung von zwölf
auf achtzehn Monate zu verlängern. Zudem gilt eine
Karenzfrist von einem Tag. Die Verordnungsänderung tritt am 1. September 2020
in Kraft und gilt bis am 31. Dezember 2021.
Durch die
Verlängerung dieser Höchstbezugsdauer auf achtzehn Monate per 1. September 2020
haben die betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, für ihre Beschäftigten
weiterhin von der Unterstützung der KAE zu profitieren.
Geschäftsmieten:
Aufteilung des Zinses zwischen Mieter und Vermieter
Im Zusammenhang mit der Coronakrise
soll bei Geschäftsmieten der Mietzins zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt
werden. Der Bundesrat hat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung
geschickt. Für die Periode der angeordneten Schliessung oder Einschränkung der
Tätigkeit sollen Mieterinnen und Mieter 40 Prozent bezahlen, Vermieterinnen
und Vermieter 60 Prozent des Mietzinses tragen. Die Regelung bezieht sich auf
einen Nettomietzins, resp. Nettopachtzins von weniger als 20'000 Franken pro
Monat und Objekt. Bei einem Miet- oder Pachtzins zwischen 15'000 und 20'000
Franken sollen beide Mietparteien mit einer schriftlichen Mitteilung auf die
Gesetzesregelung verzichten können. Die Vernehmlassung dauert bis am 4. August
2020.
Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, Quarantäne für Einreisende aus
Risikogebieten, Aufhebung gewisser Einreisebeschränkungen ab dem 20. Juli 2020
Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni
ansteigenden Zahl der Neuansteckungen hat der Bundesrat entschieden, für den
öffentlichen Verkehr ab Montag, 6. Juli 2020 schweizweit eine Maskenpflicht
einzuführen. Zudem müssen sich Einreisende aus gewissen Gebieten in Quarantäne
begeben (Das BAG führt eine
entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird.). Die Aufhebung von Einreisebeschränkungen
für erste Drittstaaten gemäss EU-Empfehlung ist für den 20. Juli 2020 vorgesehen.
Die Schweiz behält sich Ausnahmen zur EU-Empfehlung vor.
Unseres Erachtens handeln die Behörden mit Augenmass und unterstützen
den Weg in Richtung Normalität.
Wir stehen jederzeit für Fragen zur Verfügung und erleichtern Ihren
Alltag.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg.
Asco Schweiz
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