Mittwoch, 1. Januar 2020
Bars
und Clubs brauchen in der Stadt Zürich künftig eine Baubewilligung für den
Betrieb nach Mitternacht. Das ist eine weitere Hürde, erhöht aber vielleicht
die Rechtssicherheit.
Zürich hat
sich zu einem Anziehungspunkt für Partyvolk aus der ganzen Schweiz entwickelt.
Die Zahl der Lokale, die bis in die frühen Morgenstunden geöffnet halten, hat
sich seit den innert zwanzig Jahren auf etwa 650 versiebenfacht. Doch nun
werden die Zeiten für die Nachtbars und Clubs möglicherweise schwieriger.
Bisher brauchten Nachtlokale in Zürich lediglich eine Bewilligung der
Stadtpolizei. Durch einen Entscheid des Baurekursgerichts sieht sich die Stadt
nun gezwungen, das Bewilligungsverfahren anzupassen. Das Gericht hatte im Fall
des Clubs "Station" entschieden, die Bewilligung für die Betriebszeit
nach Mitternacht durch die Stadtpolizei genüge nicht.
Ab sofort ist ein Baugesuch nötig für die Verlängerung der Betriebszeit nach
Mitternacht und für die Einrichtung von Wartezonen im Freien. Anwohner, die
Angst vor Ruhestörungen haben, können gegen den Bauentscheid Rekurs einlegen.
Die Bewilligungen für verlängerte Öffnungszeiten waren bisher nicht
rekursfähig.
Für Clubbetreiber ist das eine weitere Hürde. Es ist möglich, dass es ein
zusätzliches Lärmgutachten braucht. Bestenfalls wird aber die Rechtssicherheit
erhöht: Ist nämlich ein Verfahren einmal durch, könnte es schwieriger sein, die
Bewilligung zu entziehen.
Bereits bestehende Clubs können von der neuen Regelung ebenfalls betroffen
sein. Es ist nicht auszuschliessen, dass bei der Baubehörde noch ein Gesuch
stellen muss, wer seit der Bewilligungserteilung Änderungen bei der
Musikanlage, der Betriebszeit oder der Kundenkapazität hatte.
03.07.2015
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